Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Oldenburg vom 1. April 2009 wird zurückgewiesen.
Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Unfall der am 25. März 2012 verstorbenen Mutter des Klägers, Frau Grete I. (W.), vom 4. Juli 2007 ein Arbeitsunfall war.
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