Die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 26. Juli 2007 -
Von Rechts wegen!
A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 4. Mai 2006 durchgeführten Betriebsratswahl.
Die zu 1) bis 4) beteiligten Antragsteller sind wahlberechtigte Arbeitnehmer der zu 5) beteiligten Arbeitgeberin, bei der es sich um ein auf dem Gebiet der Mobilfunktechnik und Telekommunikation weltweit tätiges Unternehmen handelt. Die Arbeitgeberin unterhält neben mehreren inländischen Betriebsstätten Projektbüros in Bhutan, Kuwait, Mosambik und Kasachstan.
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