Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. November 2013 - 7 Ca 3475/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis in Folge Befristung mit Ablauf des 30. April 2013 geendet hat und ob der Kläger darüber hinaus einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hat.
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