LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 17.10.2014
3 Sa 1540/13
Normen:
TzBfG § 14 Abs. 3;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 20.11.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3475/13

Unionrechtskonformität der Befristung und wiederholten Verlängerung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 17.10.2014 - Aktenzeichen 3 Sa 1540/13

DRsp Nr. 2016/13631

Unionrechtskonformität der Befristung und wiederholten Verlängerung der Befristung eines Arbeitsverhältnisses

Anschluss an BAG 7 AZR 360/12: Jedenfalls die erstmalige Inanspruchnahme der in § 14 Abs. 3, Sätze 1 und 2 TzBfG eröffnete Befristungsmöglichkeit zwischen denselben Arbeitsvertragsparteien ist unionsrechtskonform.(Anschluss an BAG 7 AZR 360/12)

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 20. November 2013 - 7 Ca 3475/13 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TzBfG § 14 Abs. 3;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis in Folge Befristung mit Ablauf des 30. April 2013 geendet hat und ob der Kläger darüber hinaus einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens hat.