LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 06.02.2018
2 Sa 359/17
Normen:
RL 97/81/EG § 4 Nr. 2 Rahmenvereinbarung; AEUV § 288 Abs. 3; TV-L § 21; TV-L § 26; TzBfG § 4 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Kiel, vom 12.07.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 369 e/17

Unionsrechtliche Betrachtung der Entgeltfortzahlung während des UrlaubsDiskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten bei der Urlaubsvergütung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.02.2018 - Aktenzeichen 2 Sa 359/17

DRsp Nr. 2019/11873

Unionsrechtliche Betrachtung der Entgeltfortzahlung während des Urlaubs Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten bei der Urlaubsvergütung

1. Nach dem Rechtsverständnis des Europäischen Gerichtshofes baut der Entgeltanspruch für Urlaubstage auf dem Einkommen auf, das der Beschäftigte in der Zeit erzielt, in der sein Urlaubsanspruch entsteht. Dieses unionsrechtliche Verständnis gilt auch für die Auslegung von Tarifverträgen der Mitgliedsstaaten. 2. Erhält ein Teilzeitbeschäftigter, der in der Zeit der Urlaubsentstehung noch vollzeitbeschäftigt war, für die Urlaubszeit nur seine Teilzeitvergütung, liegt ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 TzBfGvor.

Tenor

1.

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kiel vom 12.07.2017 - Az. 2 Ca 369e/17 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

RL 97/81/EG § 4 Nr. 2 Rahmenvereinbarung; AEUV § 288 Abs. 3; TV-L § 21; TV-L § 26; TzBfG § 4 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um Entgeltzahlung für Urlaub.

Der Kläger ist bei dem beklagten Land am Landgericht K. als Informatiker beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis regelt sich kraft arbeitsvertraglicher Bezugnahme und beiderseitiger Tarifgebundenheit nach dem TV-L.