I.
Das Amtsgericht Borken hat gegen den Betroffenen wegen unlauterer Werbung in Medien, §
Nach den Feststellungen des Amtsgerichts hat der Betroffene im "Bocholter Report" eine Annonce mit folgendem Text geschaltet: "Haus und Hof, Arbeiten rundum ...! Wohnungsauflsg., Entrümpelung, Maurer- u. Putzarbeiten, Altbausanierung. M. R. Tel. XXXXXXXXXXXXXXX". Der Betroffene ist nicht für das Maurer- und Betonhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen. Nach der unwiderlegten Einlassung des Betroffenen habe dieser lediglich handwerkliche Dienst- und Werkleistungen vermitteln, diese aber nicht selbst erbringen wollen. Feststellungen, an welche Personen bzw. Firmen die Aufträge vermittelt werden sollten, und ob insoweit ggf. eine Eintragung in die Handwerksrolle vorlag, hat das Amtsgericht nicht getroffen.
II.
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