1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Trier vom 08.07.2008 -
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Frage, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag rechtswirksam beendet wurde.
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