Streitgegenstand ist die ordentliche Änderungskündigung vom 28.04.2005. Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes wird gemäß §
"........ § 2 Mandatsschutz
1.
.......... Während des Bestehens des Anstellungsverhältnisses wird Frau A. es unterlassen auf Mandanten der M. T. GmbH zuzugehen, um sie für sich oder Dritte - gleich auf welche Art und Weise - zu gewinnen.
2.
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