LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 01.10.2008
7 Sa 324/08
Normen:
KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 4;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 23.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 112/08

Unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur betriebbedingten Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 01.10.2008 - Aktenzeichen 7 Sa 324/08

DRsp Nr. 2009/4335

Unsubstantiierte Darlegungen der Arbeitgeberin zur betriebbedingten Kündigung wegen Wegfalls des Arbeitsplatzes

1. Zur Darlegung der Kündigungstatsachen einer betriebsbedingten Kündigung muss die Arbeitgeberin die abstrakte Entwicklung der Beschäftigungsmöglichkeiten bezogen auf einen bestimmten Personalbestand darlegen, aus dem sich eine Differenz zwischen beiden Faktoren ergibt. 2. Reagiert die Arbeitgeberin auf außerbetriebliche Faktoren (etwa einen Auftragsrückgang), muss sie die funktionale Beziehung zwischen dem außerbetrieblichen Faktor und dem Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten im Betrieb herstellen und des weiteren darzulegen, welcher außerbetriebliche Umstand vorliegt, welche innerbetrieblichen Maßnahmen sie im Hinblick auf diesen Umstand getroffen hat und insbesondere inwieweit sich diese Maßnahmen auf den Bestand der Beschäftigungsmöglichkeiten auswirken.