LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 14.11.2007
6 Sa 492/06
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ;
Vorinstanzen:
ArbG Neumünster, vom 21.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 979b/06

Unsubstantiierte Darlegungen zur arbeitgeberseitiger Veranlassung und Erforderlichkeit von Überstunden

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 14.11.2007 - Aktenzeichen 6 Sa 492/06

DRsp Nr. 2008/4385

Unsubstantiierte Darlegungen zur arbeitgeberseitiger Veranlassung und Erforderlichkeit von Überstunden

»1. Der Anspruch auf Überstundenvergütung setzt neben der tatsächlichen Überstundenleistung voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig waren. 2. Hat der Arbeitgeber die Erforderlichkeit der Überstundenleistung bestritten und behauptet, die Arbeiten hätten innerhalb der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitszeit erledigt werden können, so darf sich der Arbeitnehmer nicht auf die pauschale Behauptung, die Überstunden seien sachdienlich gewesen, beschränken. Vielmehr muss er für die einzelnen Überstunden Umstände vortragen, aus denen auf ihre Sachdienlichkeit geschlossen werden kann. Der Hinweis auf die Befassung mit bestimmten Projekten reicht nicht aus, denn aus ihr allein folgt nicht zwangsläufig, dass die angefallene Arbeit nur unter Überschreitung der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit erledigt werden konnte.«

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; BUrlG § 7 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Überstundenvergütung sowie um Urlaubsabgeltung.