Die Parteien streiten im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Eilverfahrens um die Verringerung der Arbeitszeit bis zur Entscheidung in der Hauptsache.
Von einer erneuten Darstellung des unstreitigen Tatbestandes sowie des erstinstanzlichen Parteivorbringens wird gemäß §
Die Verfügungsklägerin hat beantragt,
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