Die Parteien streiten um einen Anspruch des Klägers auf Zahlung einer Vergütung im Rahmen eines Praktikantenverhältnisses.
Der Kläger, seinerzeit Zeitsoldat bei der Bundeswehr, war in der Zeit vom 01.08.2004 bis zum 31.10.2005 bei der Beklagten als Praktikant tätig.
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