I.
Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 29.05.2006 - 10 Ca 3032/05 - den Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen klageweise verfolgten Anspruch auf Zahlung von Überstundenvergütung in Höhe von 4.562,10 EUR, auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses und auf Herausgabe der Lohnsteuerkarte für das Jahr 2005 wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgewiesen.
Zu den Einzelheiten der Begründung wird auf den angefochtenen Beschluss (Bl. 62 bis 66 d. A.) verwiesen.
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