(Wegen des Tatbestandes wird auf das erstinstanzliche Urteil und die Berufungsschriftsätze Bezug genommen, §
Die zulässige, form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung der Beklagten hatte in der Sache keinen Erfolg.
Es kann bereits nicht die Betriebsbedingtheit der Änderungskündigung festgestellt werden. Daher kommt es auf die soziale Auswahl nicht mehr an.
1. Die die ordentliche Änderungskündigung sozial rechtfertigenden dringenden betrieblichen Erfordernisse im Sinne von §
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|