Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf Nachzahlung von Arbeitsvergütung für den Monat November 2002.
Der Kläger war bei dem Beklagten seit dem 01.09.2002 als Bauleiter beschäftigt. Seine Arbeitsvergütung belief sich zuletzt vereinbarungsgemäß auf 3.579,14 EUR brutto monatlich.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|