LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.12.2002
L 13 KN 980/98
Normen:
BSHG § 91a ; SGB VI § 243 Abs. 2 Nr. 3 ;
Vorinstanzen:
SG Freiburg (Breisgau) - S 2 KN 3163/96 - 12.02.1998,

Unterhaltsermittlung beim Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Auslandsberührung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.2002 - Aktenzeichen L 13 KN 980/98

DRsp Nr. 2006/24080

Unterhaltsermittlung beim Anspruch auf Geschiedenenwitwenrente bei Auslandsberührung

Wenn der Unterhaltsberechtigte bei nach deutschem Recht geschiedenen Eheleuten im Ausland lebt, der Unterhaltsverpflichtete hingegen im Bundesgebiet, so müssen bei in deutscher Währung erfolgten Unterhaltszahlungen unter Berücksichtigung der Verbrauchergeld- und Devisenparität sowie des Tabellenbedarfs bei Auslandsberührung Bedarfskorrekturen nach oben oder unten vorgenommen werden, um die für den Hinterbliebenenrentenanspruch geforderte Mindesthöhe zu ermitteln. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

BSHG § 91a ; SGB VI § 243 Abs. 2 Nr. 3 ;
Vorinstanz: SG Freiburg (Breisgau) - S 2 KN 3163/96 - 12.02.1998,