Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 19.09.2007, Aktenzeichen
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 97.683,49 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 08.12.2006 zu bezahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision zum Bundesarbeitsgericht wird zugelassen.
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