LAG Frankfurt/Main - Beschluss vom 15.07.2004
9 TaBV 190/03
Normen:
BetrVG § 2 Abs. 1 ; GG Art. 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Kassel, vom 17.12.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 6/03

Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen einzelne Betriebsratsmitglieder bei Veröffentlichung innerbetrieblicher Angelegenheiten im Internet

LAG Frankfurt/Main, Beschluss vom 15.07.2004 - Aktenzeichen 9 TaBV 190/03

DRsp Nr. 2005/233

Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen einzelne Betriebsratsmitglieder bei Veröffentlichung innerbetrieblicher Angelegenheiten im Internet

»Der Arbeitgeber hat gegen einzelne Betriebsratsmitglieder aus der Verletzung des Gebots zur vertrauensvollen Zusammenarbeit nach § 2 Abs. 1 BetrVG einen Anspruch, die Veröffentlichung einer Werkszeitung, die Betriebs- und Betriebsratsinterna enthält, auf seiner Homepage zu unterlassen. Das Grundrecht auf Pressefreiheit steht dem nicht entgegen.«

Normenkette:

BetrVG § 2 Abs. 1 ; GG Art. 5 ;

Gründe:

Die Arbeitgeberin verlangt von dem Antragsgegner die Unterlassung von Veröffentlichungen und Äußerungen im Internet.