OVG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 16.07.2021
6 A 10376/21.OVG
Normen:
AEUV Art. 107; AEUV Art. 108; BGB § 134; GKG § 52 Abs. 1; GKG § 63 Abs. 3; GWB § 158 Abs. 2; TKG § 3; VwGO § 40 Abs. 1; VwGO § 43; VwGO § 43 Abs. 1; VwGO § 43 Abs. 2; VwVfG § 54 Abs. 1 S. 2; VwVfG § 59 Abs. 1;
Vorinstanzen:
VG Trier, vom 10.09.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 4848/19

Unterversorgte Gebiete i.S. der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung - NGA-RR; Zuverlässige Zurverfügungstellung von mindestens 30 Mbit/s gegenüber jedem Teilnehmer; Örtliche Eingrenzung des Fördergebiets nach Durchführung eines Markterkundungsverfahrens

OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16.07.2021 - Aktenzeichen 6 A 10376/21.OVG

DRsp Nr. 2022/7451

Unterversorgte Gebiete i.S. der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung - NGA-RR; Zuverlässige Zurverfügungstellung von mindestens 30 Mbit/s gegenüber jedem Teilnehmer; Örtliche Eingrenzung des Fördergebiets nach Durchführung eines Markterkundungsverfahrens

1. Als unterversorgt im Sinne der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung - NGA-RR - gelten Gebiete (Zielgebiete), in denen aktuell keine NGA-Versorgung besteht und in den nächsten drei Jahren keine NGA-Netze entstehen werden (weiße NGA-Flecken).2. In diese Betrachtung ist einzustellen, ob jedem Teilnehmer zuverlässig mindestens 30 Mbit/s zur Verfügung stehen. Dabei ist der Begriff der Zuverlässigkeit in technischer, nicht in persönlicher Hinsicht zu verstehen und setzt voraus, dass die erforderliche Bandbreite - zumindest unter normalen Bedingungen - jederzeit zur Verfügung steht.