1. Die Berufung des Beklagten gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 06.07.2010, Az.:
2. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch die außerordentliche Arbeitgeberkündigung vom 18.12.2009.
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