I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 15. Januar 2010 -
II. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung des Klägers sowie seine Weiterbeschäftigung während des Kündigungsschutzprozesses.
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