Die Parteien streiten darüber, ob die Kündigung der Beklagten vom 31.05.2005 das Arbeitsverhältnis, welches auf der Grundlage des schriftlichen Arbeitsvertrages vom 30.09.2003 (Bl. 17-20 d. A.) bestanden hat, unter Beachtung der Frist zum 30.06.2005 aufgelöst worden ist.
Die Klägerin hat ihre beim Arbeitsgericht am 20.06.2005 eingereichte Klage, soweit noch von Bedeutung für den vorliegenden Rechtsstreit, im Wesentlichen damit begründet,
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