Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hameln vom 09.07.2015 -
Die Klage wird hinsichtlich des Weiterbeschäftigungsantrages abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾ zu tragen.
Die Revision wird nur im Hinblick auf den Weiterbeschäftigungsantrag zugelassen und im Übrigen nicht zugelassen.
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