Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer durch den Insolvenzverwalter erklärten ordentlichen betriebsbedingten Kündigung.
Der 44 Jahre alte Kläger, der verheiratet und einem Kind gegenüber unterhaltsverpflichtet ist, wurde seit 01.01.2001 bei der Firma V. als Distriktleiter mit einem monatlichen Bruttogehalt von 7.900,- EUR beschäftigt.
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