Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob das zwischen ihnen bestehende Arbeitsverhältnis aufgrund einer ordentlichen Arbeitgeberkündigung sein Ende gefunden hat.
Der Kläger ist seit dem 05.04.2000 bei der Beklagten als Monteur zu einem Bruttogehalt von 2.000,00 EUR beschäftigt.
Die Beklagte beschäftigt ca. 250 Arbeitnehmer. Mit Schreiben vom 25.02.2005, hinsichtlich dessen Inhalts auf Blatt 8 der Akte Bezug genommen wird, hat die Beklagte das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger aus betriebs- und personenbedingten Gründen 31.03.2005 gekündigt.
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