I.
Die Beteiligten streiten in dem Beschwerdeverfahren unverändert über den beim Arbeitsgericht Chemnitz erfolglos gebliebenen Antrag der Arbeitgeberin, die vom Betriebsrat verweigerte Zustimmung zur Umgruppierung des Arbeitnehmers ... von Vergütungsgruppe I b Fallgruppe 1 gemäß der Anlage 1 a zum
Von der erneuten Darstellung des Sachverhalts wird aufgrund der Regelungen in § 540 Abs. 2 ZPO n. F. i. V. m. § 313 a Abs. 1 Satz 1 ZPO n. F. (entsprechend) abgesehen und stattdessen auf die vollständige und richtige Beurkundung des Vorbringens beider Beteiligten unter Abschnitt I der Gründe des angefochtenen Beschlusses des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 05.03.2002 Bezug genommen.
Lediglich folgendes ist zu ergänzen:
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|