ArbG Rosenheim, vom 19.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 499/06
Unwirksame Entgeltumwandlungsvereinbarung bei Betriebsrente - unangemessene Benachteiligung durch Zillmerung der Lebensversicherungsverträge
LAG München, Urteil vom 15.03.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 1152/06
DRsp Nr. 2007/9735
Unwirksame Entgeltumwandlungsvereinbarung bei Betriebsrente - unangemessene Benachteiligung durch Zillmerung der Lebensversicherungsverträge
»Die "Zillmerung" von Lebensversicherungsverträgen, mit denen eine Versorgungszusage im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung auf der Grundlage einer Entgeltumwandlungsvereinbarung nach dem BetrAVG abgesichert wird, ist unzulässig, weil sie u. a. gegen das zwingende gesetzliche Gebot der Umwandlung in eine den umgewandelten Entgeltansprüchen "wertgleiche Anwartschaft" auf Versorgungsleistungen (§ 1 Abs. 2 Ziff. 3. BetrAVG) verstößt. Damit ist auch die Entgeltumwandlungsvereinbarung zwischen den Arbeitsvertragsparteien rechtsunwirksam.Eine "Zillmerung" verstößt des Weiteren gegen die zum 01.01.2005 neu und verbessert geregelte Portabilität der Betriebsrentenansprüche (§ 4BetrAVG nF) und, zumal bei einer rein arbeitnehmerfinanzierten betrieblichen Altersversorgung, gegen die Grundsätze der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes (zuletzt B. v. 15.02.2006, NJW 2006, S. 1783 f) und des BGH (etwa U. v. 12.10.2005, NJW 2005, S. 3559 f) zu den Grenzen der Zulässigkeit einer "Zillmerung" von Lebensversicherungsverträgen.«