LAG Düsseldorf - Urteil vom 10.12.2008
12 Sa 1190/08
Normen:
BGB § 626 Abs. 1;
Fundstellen:
AuR 2009, 144
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 05.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 178/08

Unwirksame fristlose Kündigung eines Hausarbeiters in einem diakonischen Krankenhaus wegen grober Beleidigung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2008 - Aktenzeichen 12 Sa 1190/08

DRsp Nr. 2009/4306

Unwirksame fristlose Kündigung eines Hausarbeiters in einem diakonischen Krankenhaus wegen grober Beleidigung

Entfährt einem Hausarbeiter auf die ihm durch den Gruppenleiter erteilte Arbeitsanweisung der Satz: "Beweg doch selber Deinen Arsch, Du bist auch ein faules Schwein", berechtigt dies nicht deshalb schon zur außerordentlichen Kündigung, weil der Hausarbeiter in einer in kirchlicher Trägerschaft stehenden Einrichtung beschäftigt ist.

Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.06.2008 wird kostenfällig zurückgewiesen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1;

Gründe:

A. Die Parteien streiten um die Rechtswirksamkeit einer außerordentlichen verhaltensbedingten Kündigung, zu deren Rechtfertigung die Beklagte sich auf einen Vorfall am 22.01.2008 beruft.