Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 11.11.2020, Az.
Die Klage wird mit dem Antrag, die Beklagte zu verurteilen, dem Kläger für die Monate Juni bis Dezember 2019 korrigierte Lohnabrechnungen unter Berücksichtigung einer Sonderzahlung in Höhe von 920,00 EUR brutto pro Monat zu erteilen, abgewiesen.
II.Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III.Die erstinstanzlichen Kosten tragen die Beklagte zu 93 % und der Kläger zu 7 %. Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte zu 96 % und der Kläger zu 4 %.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
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