LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 29.10.2008
8 Sa 265/08
Normen:
BGB § 174 Satz 1; BGB § 174 Satz 2; BGB § 620 Abs. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 19.03.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 1273/07

Unwirksame Kündigung durch Marktleiter bei unverzüglicher Zurückweisung wegen fehlender Vollmachtsurkunde; unwirksame Benachrichtigung über Vollmachterteilung durch Aushang am Schwarzen Brett

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 29.10.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 265/08

DRsp Nr. 2009/6289

Unwirksame Kündigung durch Marktleiter bei unverzüglicher Zurückweisung wegen fehlender Vollmachtsurkunde; unwirksame Benachrichtigung über Vollmachterteilung durch Aushang am Schwarzen Brett

1. In einem Unternehmen, das mehrere hundert Einkaufsmärkte und Warenhäuser betreibt, beinhaltet die Stellung eines Marktleiters (Geschäftsleiters) keineswegs regelmäßig die Befugnis, Kündigungen auszusprechen; diese Befugnis hängt vielmehr von der unternehmenseigenen Organisationsstruktur ab, insbesondere im Bereich der Personalleitung. 2. Bestehen im Unternehmen Positionen und Organisationseinheiten mit der Bezeichnung "Geschäftsführung Personal", "Bereichsleitung Personal und Soziales" sowie "Regionaler Personalleiter" und verfügt die Arbeitgeberin damit im Personalbereich über Organisationseinheiten, die jeweils eine Vielzahl oder zumindest mehrere Warenhäuser umfassen, kann nicht angenommen werden, dass der Leiter eines einzelnen Einkaufsmarktes zweifelsfrei kündigungsbefugt ist.