LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 19.11.2002
8 Sa 131/02
Normen:
KSchG § 1 ; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2 ; KSchG § 102 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 626 Abs. 1 ;
Fundstellen:
AuR 2004, 117
Vorinstanzen:
ArbG Magdeburg, vom 12.12.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3790/01

Unwirksame Kündigung eines Zeitungsredakteurs wegen früherer Mfs-Verstrickung

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.11.2002 - Aktenzeichen 8 Sa 131/02

DRsp Nr. 2004/3632

Unwirksame Kündigung eines Zeitungsredakteurs wegen früherer Mfs-Verstrickung

1. Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt regelmäßig ein vertragswidriges steuerbares Verhalten voraus; die bloße Tatsache einer früheren MfS-Tätigkeit stellt keine Vertragspflichtverletzung dar.2. Ausmaß und Intensität einer früheren MfS-Verstrickung rechtfertigen die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung dann nicht, wenn sie die Eignung des Arbeitsnehmers für seine Tätigkeit als Redakteur nicht in Zweifel ziehen.

Normenkette:

KSchG § 1 ; KSchG § 9 Abs. 1 S. 2 ; KSchG § 102 Abs. 1 S. 2 ; BGB § 626 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung sowie um einen hilfsweisen Auflösungsantrag der beklagten Arbeitgeberin.