LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 03.03.2006
3 Sa 860/05
Normen:
BMT-G II § 53 Abs. 1 ; BGB § 626 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 09.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2735/04

Unwirksame Verdachtskündigung bei bloßer Bezugnahme auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 03.03.2006 - Aktenzeichen 3 Sa 860/05

DRsp Nr. 2006/27812

Unwirksame Verdachtskündigung bei bloßer Bezugnahme auf staatsanwaltschaftliche Ermittlungen

»1. Allein aus dem Umstand, dass gegen einen Mitarbeiter von der Staatsanwaltschaft ermittelt wird und ein Durchsuchungsbeschluss vorliegt, ergeben sich für den Arbeitgeber keine starken Verdachtsmomente, dass der Arbeitnehmer sich in der ihm zur Last gelegten Weise tatsächlich verhalten hat.2. Der Arbeitgeber kann sich zwar die Verdachtsmomente des Dritten (Versicherung oder Staatsanwaltschaft) zu Eigen machen. Er muss jedoch die objektive Tatsachengrundlage, auf die sich der Verdacht des Dritten stützt, in den Prozess einführen.«

Normenkette:

BMT-G II § 53 Abs. 1 ; BGB § 626 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer durch die Beklagte ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung vom 29. September 2004 sowie einer (hilfsweise) ordentlichen Kündigung vom 12. Oktober 2004 zum 31. März 2005.