LAG Köln - Urteil vom 07.10.2009
3 Sa 662/09
Normen:
BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 102 Abs. 1;
Fundstellen:
AuR 2010, 272
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 08.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 5850/08

Unwirksame Verdachtskündigung bei fehlenden Aufklärungsbemühungen der Arbeitgeberin vor Ausspruch der Kündigung

LAG Köln, Urteil vom 07.10.2009 - Aktenzeichen 3 Sa 662/09

DRsp Nr. 2010/4695

Unwirksame Verdachtskündigung bei fehlenden Aufklärungsbemühungen der Arbeitgeberin vor Ausspruch der Kündigung

Vor Ausspruch einer Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber alle ihm zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Kündigungssachverhalts unternehmen. Unterlässt er dies, ist die Kündigung unwirksam. Eine nachträgliche Aufklärung ist nicht möglich (hier: Befragung von Kunden zu Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung von Kassiervorgängen im Einzelhandel).

Tenor

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.04.2009 - 10 Ca 5850/08 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 S. 1; BetrVG § 102 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Verdachtskündigung.