1) Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 29.05.2008> -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.480,-- € brutto abzüglich gezahlter 1.237,19 € netto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.01.2008 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 6.480,-- € brutto abzüglich gezahlter 1.670,-- € netto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 01.02.2008 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.794,60 € brutto nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 12.02.2008 abzüglich am 26.05.2008 gezahlter 612,33 € netto zu zahlen.
2) Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3) Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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