LAG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 27.03.2012
5 Sa 139/11
Normen:
LPersVG MV § 62 Abs. 1; LPersVG MV § 62 Abs. 2 S. 3; LPersVG MV § 62 Abs. 2 S. 4; LPersVG MV § 68 Abs. 1 Nr. 9;
Fundstellen:
NZA-RR 2012, 672
Vorinstanzen:
ArbG Neubrandenburg, vom 06.04.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1026/09

Unwirksame Versetzung eines Lehrers bei fehlender Zustimmung des Personalrats; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitgebers zum Überhang an Lehrkräften im betroffenen Unterrichtsfach

LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 27.03.2012 - Aktenzeichen 5 Sa 139/11

DRsp Nr. 2012/15616

Unwirksame Versetzung eines Lehrers bei fehlender Zustimmung des Personalrats; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitgebers zum Überhang an Lehrkräften im betroffenen Unterrichtsfach

1. Bestreitet der klagende Arbeitnehmer die Behauptung des Arbeitgebers, die Versetzung sei geboten, weil für eines der klägerischen Unterrichtsfächer ein Überhang an Lehrkräften an seiner bisherigen Stammschule im Umfang von 54 Unterrichtswochenstunden gegeben sei, muss das beklagte Land diejenigen Umständen in den Rechtsstreit einführen, die die Folgerung tragen, dass der Überhang im behaupteten Umfang besteht. Der Eintritt in die Beweisaufnahme ohne Kenntnis der Tatsachen, aus denen das beklagte Land seine Folgerungen gezogen hat, kommt einem Ausforschungsbeweis gleich.