LAG Düsseldorf - Urteil vom 01.03.2006
4 Sa 1568/05
Normen:
BGB § 307 Abs. 1 § 318 Abs. 4 ;
Fundstellen:
SpuRT 2008, 213
Vorinstanzen:
ArbG Oberhausen, vom 20.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1111/05

Unwirksame Vertragsstrafenregelung in Lizenzspielervertrag

LAG Düsseldorf, Urteil vom 01.03.2006 - Aktenzeichen 4 Sa 1568/05

DRsp Nr. 2006/19702

Unwirksame Vertragsstrafenregelung in Lizenzspielervertrag

»Eine Vertragsstrafenregelung in einem Lizenspielervertrag, wonach bei Verstößen des Spielers gegen Vertragspflichten als Vertragsstrafe ein Verweis, ein Ausschluss von Clubveranstaltungen sowie Geldbußen bis zur Höhe von einem Monatsgehalt - auch nebeneinander - festgesetzt werden können, verstößt gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und stellt darüber hinaus eine unangemessene Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB dar.«

Normenkette:

BGB § 307 Abs. 1 § 318 Abs. 4 ;

Tatbestand:

Der Kläger war in der Zeit vom 05.01.2005 bis zum 30.06.2005 als Lizenzfußballspieler bei dem Beklagten aufgrund des Anstellungsvertrages vom 05.01.2005 beschäftigt.

In diesem Vertrag ist, soweit es für den vorliegenden Rechtsstreit von Interesse ist, bestimmt:

§ 2 Pflichten des Spielers

Der Spieler verpflichtet sich, seine ganze Kraft und seine sportliche Leistungsfähigkeit uneingeschränkt für den Club einzusetzen, alles zu tun, um sie zu erhalten und zu steigern und alles zu unterlassen, was ihm im allgemeinen und im besonderen vor und bei Veranstaltungen des Clubs abträglich sein könnte. Gemäß diesen Grundsätzen ist der Spieler insbesondere verpflichtet