Die Parteien streiten über die Höhe der Betriebsrente des Klägers.
Der Kläger, geboren am 21.3.1938, war bei der Beklagten in der Zeit vom 3.5.1960 bis 31.12.1998 als Brauer und kaufmännischer Angestellter beschäftigt.
Mit Schreiben vom 3.5.1960 wurde dem Kläger eine "Versorgungszusage" (im folgenden "Pensionszusage 60"genannt) nach einer bei der Beklagen bestehenden Einheitsregelung erteilt samt einer Anlage zur Ermittlung des Mindestanrechnungsbetrages (Fotokopie Bl. 125 - 128 d. A.).
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