ArbG Berlin, vom 12.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 93 Ca 23796/06
Unwirksamkeit außerordentlicher Verdachtskündigung wegen Tätigkeit für DDR-Staatssicherheitsdienst allein aufgrund Rosenholz-Datei
LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.02.2008 - Aktenzeichen 8 Sa 2238/07
DRsp Nr. 2008/5251
Unwirksamkeit außerordentlicher Verdachtskündigung wegen Tätigkeit für DDR-Staatssicherheitsdienst allein aufgrund Rosenholz-Datei
Unterlagen aus den (sogenannten) Rosenholz-Dateien sind keine öffentliche Urkunden (§ 415ZPO) und ohne Hinzutreten weiterer Umstände geeignet, den dringenden Verdacht der bewussten und gewollten Zusammenarbeit der Arbeitnehmerin mit dem Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR zu begründen.