LAG Hamm - Urteil vom 30.10.2006
8 (11) Sa 432/05
Normen:
KSchG § 1 Abs. 2 ; ZPO § 138 Abs. 3 ;
Vorinstanzen:
ArbG Dortmund, vom 18.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 7460/03

Unwirksamkeit krankheitsbedingter Kündigung eines Arbeitnehmers in Alterstteilzeit - substantiiertes Bestreiten der negativen Gesundheitsprognose - Maßstab der außerordentlich hohen Entgeltfortzahlungsbelastung bei kurzem Zeitraum bis zum Eintritt in Freistellungsphase

LAG Hamm, Urteil vom 30.10.2006 - Aktenzeichen 8 (11) Sa 432/05

DRsp Nr. 2007/17668

Unwirksamkeit krankheitsbedingter Kündigung eines Arbeitnehmers in Alterstteilzeit - substantiiertes Bestreiten der negativen Gesundheitsprognose - Maßstab der außerordentlich hohen Entgeltfortzahlungsbelastung bei kurzem Zeitraum bis zum Eintritt in Freistellungsphase

1. Allein die Tatsache, dass der behandelnde Arzt gegenüber dem Patienten oder dem Gericht eine Verbesserung des Krankheitsbildes nicht zu bestätigen vermag, bedeutet keineswegs zwingend, dass eine Änderung der Verhältnisse tatsächlich ausgeschlossen und schon aus diesem Grunde (mangels "ärztlich gestützten" Bestreitens) die vom Arbeitgeber vorgetragene Negativprognose als zugestanden anzusehen ist.