I.
Die Parteien streiten um Ansprüche aus einer Pensionszusage.
Der am 23.06.1929 geborene Kläger zu 1) war seit dem 1. April 1992 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten, der Firma A GmbH, als deren Geschäftsführer beschäftigt. Nach Gründung der Beklagten als deren Rechtsnachfolgerin im November 1997 gehörte der Kläger deren Vorstand an und war über seine Firma B GmbH auch als Aktionär an der Beklagten beteiligt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|