LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 24.04.2006
7/14 Sa 1401/05
Normen:
ArbGG § 64 ;
Vorinstanzen:
ArbG Wiesbaden, vom 07.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 3393/04

Unzulässige Berufung bei Absinken des Beschwerdewerts durch vorbehaltlose Gesellschafterzahlung auf titulierte Schuld

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 24.04.2006 - Aktenzeichen 7/14 Sa 1401/05

DRsp Nr. 2006/27803

Unzulässige Berufung bei Absinken des Beschwerdewerts durch vorbehaltlose Gesellschafterzahlung auf titulierte Schuld

»Wird nur ein Gesellschafter einer GbR von einer Arbeitnehmerin klageweise in Anspruch genommen und erstinstanzlich verurteilt und zahlt der andere Gesellschafter vor Eingang der Berufung vorbehaltlos die seinem Gesellschaftsanteil entsprechende Quote an der ausgeurteilten Summe, dann ist die Berufung unzulässig, wenn der verbleibende Anteil weniger als 600,00 Euro ausmacht.«

Normenkette:

ArbGG § 64 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um die Zahlung von Weihnachtsgeld für das Jahr 2004.

Die Beklagten waren gemeinsam mit Herrn A und Herrn B bis zum 31. Dezember 2004 Gesellschafter der Rechtsanwaltskanzlei A, GbR (im Folgenden: "A GbR"). Die Anteile an der Gesellschaft waren wie folgt verteilt:

Rechtsanwalt A: 32%

Rechtsanwalt B1: 32%

Rechtsanwalt B: 32%

Rechtsanwalt B2: 4%

Die Klägerin war auf der Grundlage des Arbeitsvertrags vom 30. Juni 1997, wegen dessen Inhalt im Einzelnen auf Bl. 5 - 7 d.A. Bezug genommen wird, als Rechtsanwaltsfachangestellte zu einem monatlichen Bruttogehalt in Höhe von zuletzt 2.100,00 EUR bei der A GbR beschäftigt.

Mit ihrer Klage vom 03. Dezember 2004 hat die Klägerin die Beklagten auf Zahlung des Weihnachtsgeldes für das Jahr 2004 in Höhe von 1.050,00 EUR brutto in Anspruch genommen.