Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger, welcher seit 01.04.1975 bei den Rechtsvorgängern der Beklagten und seit 01.07.1995 bei der Beklagten zunächst in der Niederlassung C-Stadt beschäftigt war, als Lagerleiter in der Niederlassung in K, wo der Kläger seit 01.12.2003 tätig ist, zu beschäftigen.
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