wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hannover vom 27.09.2007 - 11 Ca 277/07 - als unzulässig verworfen, soweit diese sich gegen die Beklagte zu 1) richtet.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
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