LAG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.11.2010
5 Sa 485/09
Normen:
ZPO § 286 Abs. 1; ZPO § 448; ZPO § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Dessau-Roßlau, vom 06.11.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 6/09

Unzulässige Berufung bei unzureichender Auseinandersetzung mit der Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts

LAG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.11.2010 - Aktenzeichen 5 Sa 485/09

DRsp Nr. 2011/14473

Unzulässige Berufung bei unzureichender Auseinandersetzung mit der Beweiswürdigung des Arbeitsgerichts

1. Für die gemäß § 520 Abs. 3 S. 2 Nr. 2 ZPO erforderliche Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen der angefochtenen Entscheidung reicht es nicht aus, die tatsächliche oder rechtliche Würdigung durch den Erstrichter mit formelhaften Wendungen zu rügen, lediglich auf das erstinstanzliche Vorbringen zu verweisen oder dieses zu wiederholen; die Berufungsbegründung hat sich vielmehr mit den tragenden Gründen des arbeitsgerichtlichen auseinanderzusetzen und konkret darzulegen, warum das angefochtene Urteil rechtsfehlerhaft ist.