1. Die Beschwerde des zu 1) beteiligten Betriebsrates gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Eberswalde vom 28. Juni 2022 -
2. Gegen diesen Beschluss ist ein Rechtsmittel der Beteiligten nicht gegeben, § 100 Abs. 2 S. 4 ArbGG.
I.
Die Beteiligten streiten um die Einsetzung einer Einigungsstelle mit dem Regelungsgegenstand Ausgestaltung von Fort- und Weiterbildung im Betrieb nach § 100 ArbGG.
Die zu 2. beteiligte Arbeitgeberin ist ein Unternehmen, das Leistungen des bodengebundenen Rettungsdienstes erbringt, der Beteiligte zu 1. ist der bei ihr gebildete Betriebsrat.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|