LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.12.2006
5 Sa 691/06
Normen:
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 256 Abs. 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 27.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 2336/05

Unzulässige Feststellungsklage zur vertragsgemäßen Beschäftigung eines Kraftfahrers

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2006 - Aktenzeichen 5 Sa 691/06

DRsp Nr. 2007/9753

Unzulässige Feststellungsklage zur vertragsgemäßen Beschäftigung eines Kraftfahrers

1. Ein Feststellungsurteil mit seiner (rein) ideellen Rechtskraftwirkung muss geeignet sein, bestehenden Streit klarzustellen oder Unsicherheiten zu beseitigen und den Parteien Richtschnur für ihr künftiges Verhalten zu bieten.2. Verfolgt der Arbeitnehmer im Rechtsstreit das Ziel einer vertragsgemäßen Beschäftigung mittels Feststellungsklage, sind die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 256 Abs. 1 ZPO und des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu beachten.3. Das nach § 256 Abs. 1 erforderliche Feststellungsinteresse fehlt, wenn nicht ersichtlich ist, welches rechtliche Interesse der Kläger an der von ihm begehrten Feststellung haben könnte.4. Von einem hinreichend bestimmten Klageantrag im Sinne des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist nur dann auszugehen, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet sowie den Inhalt und den Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennen lässt.

Normenkette:

ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2 § 256 Abs. 1 ; BGB § 611 Abs. 1 ;

Tatbestand: