LAG Baden-Württemberg - Beschluss vom 07.07.2006
3 Ta 114/06
Normen:
RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 § 33 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ulm, vom 28.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 BV 7/05

Unzulässige Streitwertbeschwerde bei fehlender Mindestangabe für nichtvermögensrechtliche Streitigkeit

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.07.2006 - Aktenzeichen 3 Ta 114/06

DRsp Nr. 2006/27755

Unzulässige Streitwertbeschwerde bei fehlender Mindestangabe für nichtvermögensrechtliche Streitigkeit

1. Eine (hinreichende) Beschwer setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung zu Lasten des Beschwerdeführers von seinem ursprünglichen Begehren abweicht. 2. Die Beschwerdeberechtigung im Verfahren nach § 33 RVG setzt voraus, dass im Falle eines unbestimmten Antrags, bei dem die genaue Höhe in das Ermessen des Gerichts gestellt ist, ein Mindestbetrag angegeben wird, der auf jeden Fall erwartet wird.

Normenkette:

RVG § 23 Abs. 3 Satz 2 Halbs. 2 § 33 ;

Gründe:

I.

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 richtet sich gegen einen Wertfestsetzungsbeschluss, den das Arbeitsgericht nach § 33 RVG erlassen hat.

Gegenstand des Ausgangsverfahrens war das Begehren des Gesamtbetriebsrats, im Hinblick auf eine von ihm mit dem Arbeitgeber abgeschlossene Gesamtbetriebsvereinbarung über die Regelung von Sachkundeschulungen hieraus sich ergebende Auskünfte zu erhalten. Der Arbeitgeber hat die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für nicht gegeben erachtet. Das Ausgangsverfahren hat durch Beschluss geendet.