I.
Der Kläger ist seit 01.11.1988 bei dem Beklagten als Lehrer beschäftigt. Der Kläger ist Diplom-Soziologe mit betriebswirtschaftlichen und sozialpädagogischen Schwerpunkt. Rechtsgrundlage des Arbeitsverhältnisses der Parteien ist ein zwischen ihnen am 02.11.1988 geschlossener Arbeitsvertrag, in dem es u. a. wie folgt heißt:
1. Herr P. wird mit Wirkung vom 01. November 1988 als Fachlehrer im Bereich Förderungslehrgang (Informationstechnische Grundbildung) des angestellt.
. . .
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|