Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 19. Juli 2021 wird als unzulässig verworfen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Mit Gerichtsbescheid vom 19. Juli 2021 hat das Sozialgericht Schleswig im Verfahren S
Dieser Gerichtsbescheid ist den Klägern am 27. Juli 2021 zugestellt worden.
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