Die Beschwerde wird verworfen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Der Beschwerdeführer begehrt die Wiederaufnahme gemäß § 179 Sozialgerichtsgesetz (SGG) eines Verfahrens der Anhörungsrüge gemäß § 178a SGG.
Das Sozialgericht Würzburg (
II.
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