Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hannover vom 24. Juni 2015 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 43.833 Euro festgesetzt.
Streitig ist die Nichtigkeit einer Zulassungsentziehung.
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